Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Segeltörns der Barfuss Segelreisen GmbH, Scheurlstrasse 1, 90478 Nürnberg

Tel. +49 170 18 31 625  (Jörg), +49 172 850 70 75  (Karin),

Email: info@barfuss-segelreisen.de  |  Homepage: www.barfuss-segelreisen.de

HRB 28765 – Sitz: Nürnberg

St.Nr 241/122/12848

UST-ID: DE 284280983

Gesellschafter: Karin Filsinger, Jörg Böttcher

Stand: April 2024

Barfuss Segelreisen GmbH vermittelt die Segelyachten Solution, Inspiration und Evolution von Barfuss Segelreisen GbR zum Einsatz für die genannten Segeltörns, Barfuss Segelreisen GmbH ist für die Yachten verantwortlich. Es handelt sich hierbei um seetüchtige Yachten mit überkompletter Schiffs- und Sicherheitsausrüstung. Die Segelyachten sind Eigentum von Karin Filsinger und Jörg Böttcher.

Teilnahmevoraussetzung:

Bei allen unseren Törns sind Anfänger genauso willkommen wie Fortgeschrittene oder „alte Salzbuckel“. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Segeltörn um eine sportliche Aktivität handelt, an der nur teilnehmen sollte, wer gesund ist und schwimmen kann. Segelscheine oder Seemeilennachweise sind nicht erforderlich, allerdings die Bereitschaft des Teilnehmers den Skipper bei der Schiffsführung zu unterstützen. Auch Kinder in Begleitung ihrer Eltern sind herzlich willkommen, hier gilt aber ebenso die Voraussetzung, dass sie mindestens 15 Minuten im offenen Wasser schwimmen können. Bitte unbedingt vor der Buchung mit Kindern bzgl. Törnart und Revier mit Karin Filsinger oder Jörg Böttcher Rücksprache halten.

Anmeldung:

Mit der Buchungsanmeldung (online oder schriftlich) wird der Abschluss eines Vertrages durch den Törnteilnehmer verbindlich angeboten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Barfuss Segelreisen GmbH das Angebot annimmt und die schriftlich (online oder schriftlich) eingegangene Buchung bestätigt. Der Törnteilnehmer verpflichtet sich, 7 Tage nach Eingang der Bestätigung, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. 

Rücktritt / Ersatzperson:

Der Törnteilnehmer kann jederzeit von dem gebuchten Törn zurücktreten. Dies ist Barfuss Segelreisen GmbH schriftlich (per Mail oder per Brief) oder telefonisch mitzuteilen.

Der Törnteilnehmer hat die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall werden keine Stornogebühren berechnet. Wird keine Ersatzperson benannt, fallen folgende Stornogebühren an, die eine angemessene Entschädigung bzgl. des zeitlichen Abstands zwischen dem Rücktrittszeitpunkt und dem vereinbarten Törnbeginn unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und die mögliche anderweitige Vergabe von Leistungen berücksichtigen.

Die Stornopauschalen bei Rücktritt betragen

bis 60 Tage vor Törnbeginn 25 % des Törnpreises,

bis 30 Tage vor Törnbeginn 40 % des Törnpreises,

bis 14 Tage vor Törnbeginn 75 % des Törnpreises,

ab 13 Tage vor Törnbeginn sowie Nichtantritt 90 % des Törnpreises.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Barfuss Segelreisen GmbH durch den Rücktritt oder den Nichtantritt des Törns keine oder nur wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die o.g. Stornopauschalen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

Reiseroute:

Die Routen lt. Törnbeschreibung stellen mögliche beispielhafte Abläufe dar, wie sie so oder ähnlich schon mehrfach gesegelt wurden. Aufgrund aktueller Wetterbedingungen vor Ort oder aus Sicherheitsgründen aufgrund anderer Ereignisse (höhere Gewalt) könnte es jedoch zu Änderungen der Routen kommen. Hierbei obliegt es dem jeweiligen Schiffsführer nach Berücksichtigung der Fähigkeiten der Törnteilnehmer und der äußeren Umstände, wie z.B. der Wetterlage, die Route festzulegen. Maßgeblich ist somit nicht der beschriebene Routen- bzw. Etappenplan, sondern das Segeln in dem nach Törnbeschreibung geplanten Segelrevier. Notwendig werden könnte auch ein Wechsel der eingesetzten Segelyacht, z.B. aus technischen Gründen. Der Wechsel der Segelyacht geschieht ggf. mit standardähnlichen Schiffen und ausreichender Kojenanzahl. Erstattungsansprüche werden in diesen Fällen dadurch nicht begründet, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Barfuss Segelreisen GmbH vor. Die reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche bleiben bei Mängeln unberührt.

Weisungsbefugnis:

Der Skipper ist in allen seemännischen, navigatorischen und sicherheitsrelevanten Belangen weisungsbefugt. Der Törnteilnehmer erkennt die Weisungsbefugnis mit seiner Anmeldung an. Werden solche Weisungen mehrfach nicht befolgt oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, kann dies zum Ausschluss vom Törn führen. Dem Törnteilnehmer ist bewusst, dass er sich auf einer Segelyacht befindet, was gewisse Anforderungen an die Gesundheit und das Verhalten stellt.

Hin- und Rückreise:

Die Hin- und Rückreise zum Start- und Endpunkt des Törns sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Für die pünktliche An- und Abreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich, auf verspätete Teilnehmer kann nicht gewartet werden (abgelegt wird mittags am Tag nach der Anreise). Ein Reisemangel ist aufgrund eigener Verspätung eines Törnteilnehmers nicht gegeben.

Törnpreis:

Im Törnpreis sind Kosten für Verpflegung, Treibstoff, Endreinigung, Gas, Hafen- bzw. Liegeplatzgebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten nicht enthalten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper nach Ankunft auf der Segelyacht einzahlen. Ist ein Co-Skipper mit an Bord, so zahlt dieser nur die durch ihn/sie erhöhten Kosten für Verpflegung. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

Der Törn wird auch mit einem Reiseteilnehmer durchgeführt, es gibt keine Mindestbelegungszahl.

Eventuell anfallende Prüfungsgebühren (z.B. bei SKS Törns) sind im Törnpreis nicht enthalten; sie werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben. Der Rücktritt von Prüfungen ist im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung und zuständigen Prüfungskommission möglich, die Kosten trägt der zurückgetretene Kandidat. Für ausgefallene oder nicht bestandene Prüfungen übernimmt Barfuss Segelreisen GmbH keine Haftung, sie stellen keinen Reisemangel dar.

Im Törnpreis inbegriffen ist die tätige Mitreise auf der Segelyacht zum gebuchten Zeitraum und im gebuchten Segelrevier unter Leitung eines ausgebildeten und zertifizierten Skippers. Unterbringung erfolgt in einer Doppelkoje, die mit einem Aufschlag von 70% zur Alleinbenutzung gebucht werden kann.

Das Schiff wird mit maximal 6 Gästen belegt zzgl. Skipper/Skipperpaar.

Ablauf:

Bitte unbedingt am Tag vor der Anreise oder am Anreisetag selbst telefonisch nochmal den genauen Liegeplatz bzw. den Hafen erfragen. Bitte mitteilen, falls die Ankunft deutlich nach 16.30 Uhr sein wird. Dem Törnteilnehmer ist bewusst, dass sich aufgrund widriger Wetterverhältnisse oder sonstiger Umstände der Anfangs- und Zielhafen sowie Abfahrts- und Ankunftszeit ändern können (siehe Pkt. Reiseroute).

Törnbeginn ist am genannten Tag ab 16.30 Uhr. Es erfolgt das Beziehen der Kojen und im Normalfall auch gleich der Einkauf, um sich für den Törn zu verproviantieren. Am nächsten Vormittag findet eine ausführliche Schiffs- und Sicherheitseinweisung statt und anschließend wird im Normalfall und falls Wetter- und Windverhältnisse das erlauben, abgelegt. Am Abreisetag ist das Schiff bis 10 Uhr zu verlassen.

Haftungsbeschränkung:

Die vertragliche Haftung der Barfuss Segelreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Barfuss Segelreisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

Kündigung wegen höherer Gewalt:

Der Törnteilnehmer und Barfuss Segelreisen GmbH sind berechtigt, vor Beginn eines Törns den Reisevertrag zu kündigen, wenn dessen Durchführung aufgrund von unvorhersehbaren oder vorher nicht bekannten Umständen nicht möglich ist. Dies sind v.a. Ereignisse von höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bei der Kündigung durch Barfuss Segelreisen GmbH werden die Teilnehmer in diesem Fall so schnell wie möglich benachrichtigt, bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Barfuss Segelreisen GmbH haftet nicht für Törnabbruch, Beeinträchtigung des Törns oder Nicht-Einhaltung des Zeitplans, wenn dies durch extrem schlechte Wetterbedingungen, Schäden am Schiff, andere höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

Verjährung:

Ansprüche des Törnteilnehmers gemäß den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Ausgenommen sind hiervon Ansprüche gemäß den genannten Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Törnteilnehmers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Barfuss Segelreisen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei denen die Verjährung zwei Jahre beträgt. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Barfuss Segelreisen GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Gerichtsstand, Recht:

Gerichtsstand ist Nürnberg für Klagen gegen Barfuss Segelreisen GmbH und des Weiteren für beide Vertragsparteien, wenn der Törnteilnehmer Vollkaufmann ist, ein Törnteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Törnteilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nicht wirksam sein, so bleiben die anderen Vereinbarungen davon unberührt.

 

Online Dispute Resolution

Plattform zur Online-Streitbeilegung lt. EU Verordnung Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr